Neu 2024: Prophylaxe gegen das RS-Virus für alle Neugeborenen
RSV Prophylaxe 3.1.pdf: Download
Die Ständige Impfkommission empfiehlt dieses Jahr (2024), alle seit April 2024 geborenen Kinder durch eine
einmalige Spritze während ihrem ersten Winter vor dem RS-Virus zu schützen. Dies soll ab sofort erfolgen, unabhängig von
anderen Terminen und Impfungen.
Auch unsere Praxis empfiehlt diese Maßnahme ausdrücklich.
Das RS-Virus verursacht in der Regel bei der ersten Infektion Schnupfen, trockenen Husten,
Fieber und Müdigkeit. Kommt es zur Beteiligung der unteren Atemwege, so treten
asthmaartige Beschwerden mit Luftnot auf. Es kann auch zu Entzündungen der Luftröhre,
Mittelohrentzündung, Lungenentzündung kommen.
Ein sehr großer Anteil der Termine in den Kinderarztpraxen und Kinderkliniken in den
Wintermonaten sind dem RS-Virus geschuldet. Bisher gab es jährlich etwa 25.000 Kinder, die
in Kinderkliniken wegen RSV behandelt werden mussten (2023 gab es in Deutschland
692.989 Lebendgeburten). Es gibt allerdings kein Heilmittel, die Behandlung ist nur
unterstützend. Einige Kinder müssen auf die Intensivstation. 80% der schwer verlaufenden
Fälle betreffen zuvor gesunde reifgeborene Kinder.
Ein Teil der Kinder ist nach 10 Tagen wieder gesund, andere Kinder haben über Monate oder
Jahre Probleme durch wiederkehrende Bronchitis, ähnlich Asthma.
Die Ansteckung erfolgt wie bei Influenza über Tröpfchen oder Aerosole, aber auch über
Hände, Hygieneartikel und Wäsche, die mit RSV kontaminiert sind.
Es ist daher zu empfehlen, ein Baby im ersten Winter weitgehend abzuschirmen: kein Besuch
auf dem Weihnachtsmarkt, die Verwandschaft kann das Kind auch aus ein paar Metern
Abstand bewundern, und die älteren Geschwister, wenn sie eine Erkältung haben, sollen auf
Distanz bleiben. Leider reicht das nicht immer aus.
Das Präparat wurde in Deutschland bereits im letzten Winter in geringer Zahl eingesetzt. In
anderen europäischen Ländern liefen zum Teil große Studien. Die Hoffnungen, dass das
Präparat die Zahl der Krankenhauseinweisungen reduzieren kann, haben sich sehr erfreulich
bestätigt.
Zeitpunkt:
Bei allen Neugeborenen ab Oktober bis April sollte die Spritze unmittelbar nach der Geburt, am Besten bei der Entlassung von der Geburtsstation erfolgen. Alle anderen ab April geborenen Babys in ihrem ersten Winter können ab Oktober in der Kinderarztpraxis immunisiert werden, gleichzeitig oder unabhängig von den anderen Impfungen.
Nebenwirkungen:
Innerhalb von 7 Tagen kann es gelegentlich zu Schwellung, Verhärtung oder Schmerzen an der Injektionsstelle (0,3 Prozent der Kinder) kommen oder die Säuglinge/Kleinkinder bekommen Fieber (0,3 Prozent). 0,7 Prozent der Kinder zeigen innerhalb von 14 Tagen einen Hautausschlag. In der Regel sind die genannten Reaktionen vorübergehend und klingen rasch und folgenlos wieder ab.
Kosten:
Professor Dr. Karl Lauterbach hat per Rechtsverordnung erlassen, dass alle Versicherten, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf diese Prophylaxe haben. Damit müssen die Krankenkassen und -Versicherungen die Kosten übernehmen. Krankenversicherte erhalten ein E-Rezept. Dieses kann in der Praxis in gedruckter Form abgeholt werden, wenn das Kind noch keine Versichertenkarte hat. In der Apotheke fallen keine Kosten für die gesetzlich Versicherten an. In der Praxis wird die Spritze verabreicht. Auch diese Leistung ist bei Kassenpatienten abgedeckt Privatversicherte erhalten von uns ein Privatrezept, müssen in der Apotheke den Impfstoff kaufen (ca. 453€ !), und erhalten auch von der Arztpraxis eine Rechnung. Diese können bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden.
Für Kinder mit eingeschränktem Leistungsanspruch (versichert über das Sozialamt) ist noch keine Regelung bekannt.
Es ist bereits offensichtlich, dass es Lieferprobleme für das Medikament gibt. Die Apotheken werden auch keine großen Mengen bevorraten. Eine Reservierung des Medikamentes in der Apotheke ist ratsam.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne ansprechen.